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KRANKENVERSICHERUNG
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Die private Grenzgänger Krankenversicherung ist die Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz. Österreicher und Deutsche können Sie abschließen. In der Regel leistet die Grenzgängerversicherung mehr und kostet weniger als die gesetzl. schweizer Kasse.

 

In Liechtenstein oder der in der Schweiz beschäftigte Grenzgänger sind grundsätzlich auch dort sozialversichert.

Sie können sich jedoch von der obligatorischen Krankenversicherung in Liechtenstein oder in der Schweiz befreien lassen, wenn Sie einen gleichwertigen Versicherungsschutz in Österreich oder Deutschland haben und diesen bei den zuständigen liechtensteinischen oder schweizer Behörden nachweisen.

Diese Option muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn einer (neuen) Beschäftigung in Liechtenstein oder der Schweiz wahrgenommen werden. Als Versicherungsschutz kommen außer der Selbstversicherung bei der VGKK grundsätzlich auch private österreichische Krankenversicherungen in Frage. Der Versicherungsschutz muss jedoch gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von den liechtensteiner und schweizer Behörden geprüft. Bei der Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Versicherungsbedingungen und Leistungen durch Gesetz vorgegeben. Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine vertragliche Regelung,  die vom Versicherungsunternehmen und vom Grenzgänger frei gestaltet werden kann.

 

  

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