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Eine Aktie ist eine Urkunde, die Ihnen schriftlich bestätigt, daß Sie Anteile an einem bestimmten Unternehmen, in der bezeichneten Höhe besitzen. Jede Firma, die für ihre Gründung oder Expansion Geld benötigt aber keinen Bankkredit aufnehmen will, kann diese Anteilscheine ausgeben und zur Aktiengesellschaft werden.


Belegschaftsaktien
Diese Aktien werden nur an Firmen-Mitarbeiter, zu einem häufig geringeren Preis, als dem derzeitigen Börsenkurs, ausgegeben. Sie bieten meist auch noch einen Steuervorteil und dürfen erst nach einer sogenannten Sperrfrist weiterverkauft werden. Sie enthalten ansonsten dieselben Rechte und Pflichten wie andere Aktien.


Gratisaktie
Sie dient der Umwandlung von offenen Rücklagen in dividendenberechtigtes Kapital. Hier verändert sich für den Aktionär nicht der Wert seiner Beteiligung, sondern lediglich die Anzahl der Aktien.


Inhaber-Aktien
Das ist die gebräuchlichste Art der Aktie.  Dem namentlich bekannten Aktieninhaber stehen alle Rechte und Pflichten aus dem Aktienbesitz zu. Beim Inhaberwechsel (z.B. Verkauf) wird die Aktie übergeben.


Namensaktie
Hier gilt gegenüber der Aktiengesellschaft nur der als Aktionär, der auch im Aktienbuch eingetragen ist. Im Gegensatz zur Inhaberaktie bedarf die Übertragung an den Käufer einer schriftlichen Erklärung durch den Verkäufer.


Vinkulierte Namensaktie
Dies ist eine besondere Form der Namensaktie. Sie kann nur weitergegeben werden, wenn der Vorstand seine Zustimmung dazu gegeben hat. Diese Bestimmung ist in der Satzung der Aktiengesellschaft festgehalten und dient der Vernmeidung einer heimlichen Mehrheitsübernahme durch Konkurrenten oder andere Firmen.


Quotenaktie
Diese Aktien bezeichnen keinen festen Betrag (Nennwert), sondern einen bestimmten prozentualen Anteil an der Aktiengesellschaft.


Stammaktie
Das sind die ganz normalen stimmberechtigten Aktien.


Vorzugaktien
Hier kann der Aktionär auf der Hauptversammlung nicht über die zukünftige Vorgehensweise des Unternehmens mitbestimmen. Sein Vorteil besteht darin, daß ihm eine Mindestdividende zusteht, welche bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden muß.


Zusatzaktie
Hierbei handelt es sich um eine Gratisaktie, die nur einen anderen Namen trägt.


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