Auf der Grundlage des §14 Abs. 1 Z. 3 EStG wird der begünstigte Personenkreis für rückstellungsfähige Abfertigungszusagen erweitert, insbesondere um:
Gesellschafter - Geschäftsführer mit einer Beteiligung ab 50 %
Gesellschafter - Geschäftsführer mit Sperrminorität (weniger als 50%)
Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
Notwendige Voraussetzungen:
einzelvertragliche (schriftliche) Abfertigungszusage, welche die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienszeiten einschließt.
die steuerbegünstigte Abfertigungszusage muss in ihrer Höhe einer gesetzlichen kollektivvertraglichen Abfertigung entsprechen.





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