Zukunftsvorsorge § 3/1/ 15a EStG
Wie können Sie Ihre Mitarbeiter sinnvoll motivieren?
Gehaltserhöhungen - die bisher geläufigste Form - müssen versteuert werden und verlieren daher an Attraktivität. Sie suchen eine Alternative?
Zukunftsvorsorge ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder NEU auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer.
Hier gibts individuelle und attraktive Produktvarianten für Gruppenversicherungen.
Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:
Zahlungen in eine Lebensversicherung sind für jeden Arbeitnehmer bis zu max. EUR 300,- pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.
Vorteile für Unternehemen:
Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen
Motivationsinstrument
Lohnnebenkosten entfallen
keine Sozialversicherungsbeiträge
kein Verwaltungsaufwand
Vorteile Mitarbeiter:
keine Lohnsteuer und Sozialabgaben
zusätzliche Hinterbliebenen-Vorsorge ab Beginn
höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe





BETRIEBLICHE PENSIONSVORSORGE